Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten
Die GEMA verlangt dass für Speichermedien eine Abgabe fällig sein soll, die an die GEMA geht. Die Abgabe soll der Urherberschaft zu gute kommen.
Im zähen Ringen um Urheberabgaben auf Speichermedien zeichnet sich zwischen Hardwarebranche und Verwertungsgesellschaften eine Einigung für USB-Sticks und Speicherkarten ab.
Noch nicht beschlossene Sache
Bereits im Mai hätten sich die Verhandlungspartner auf eine Vergütungspauschale von 10 Cent pro Stück verständigt, teilte der Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien mit. Industrievertreter mit Kenntnis der Verhandlungen mahnen indes zur Zurückhaltung. Zwar sehe es nach einer Einigung aus, doch seien wichtige Detailfragen noch ungeklärt, heißt es aus Branchenkreisen zum Verhandlungsstand. Ein Großteil der Industrie habe den neuen Sätzen noch nicht zugestimmt. Auch bei den anderen Verhandlungspartnern will man von einer Einigung noch nicht sprechen.
Die geplante Abgabe
Speicherkarten, USB-Sticks und Festplatten, die für Privatkopien genutzt werden, waren bisher nicht abgabepflichtig, was sich mit dem neuen Urheberrechtsgesetz (2. Korb) änderte. Die Preiserhöhung wird von der Firma gezahlt, die die Produkte in den Verkehr bringt, und dann in den Endkundenpreis einkalkuliert. Durch den starken Preisverfall bei Speicher würde ein Plus von 10 Cent jedoch kaum auffallen erwidert die GEMA. In den anstehenden Verhandlungen würden die Einzelheiten der vertraglichen Konditionen festgelegt. Ein Abschluss wird in den nächsten Wochen bis Monaten erwartet.